
Beratungsbesuche nach §37.3 und Entlastungsangebote nach §45 SGB XI
Als verlässlicher Partner in der häuslichen Pflege unterstützen wir pflegende Angehörige und Pflegebedürftige nicht nur durch praktische Hilfe, sondern auch durch kompetente Beratung und Begleitung.
Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und ihre Pflege überwiegend selbst organisieren, sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen. Diese Besuche dienen der Sicherstellung und Verbesserung der häuslichen Pflegesituation. Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte kommen dafür zu Ihnen nach Hause und nehmen sich Zeit für Ihre individuelle Situation. Im Rahmen des Beratungsbesuchs:
- besprechen wir den aktuellen Pflegezustand,
- geben praktische Tipps zur Pflege und zur Vermeidung von Überlastung,
- beraten zu geeigneten Hilfsmitteln und Maßnahmen zur Wohnumfeld-Verbesserung,
- beraten wir zur Beantragung eines Pflegegrades
- unterstützen bei Fragen rund um Pflegegrad, Leistungen und Entlastungsmöglichkeiten,
- und dokumentieren den Besuch für die Pflegekasse.
Der Beratungsbesuch ist für Pflegegeldempfänger kostenfrei und wird direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet. Unser Ziel ist es, Sie zu stärken und Angehörige zu entlasten, Unsicherheiten zu nehmen und eine gute Pflegequalität im häuslichen Umfeld zu sichern.

Digitale Beratung
Beratungsgespräche sind auch per Video möglich. Dabei findet der erste Beratungseinsatz immer bei der pflegebedürftigen Person zu Hause statt. Danach kann die Beratung auch im Wechsel in der Häuslichkeit oder per Video durchgeführt werden. Die Videoberatung ist vorerst bis zum 31.07.2027 möglich.
Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45 SGB XI
Zusätzlich zu den Beratungsbesuchen bieten wir Leistungen nach §45 SGB XI an. Diese sogenannten Entlastungs- und Betreuungsangebote richten sich an Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und sollen den Pflegealltag erleichtern. Dazu gehören unter anderem:
- Begleitung im Alltag,
- Unterstützung bei Freizeitaktivitäten,
- Hilfe bei der Tagesstrukturierung,
- Entlastung pflegender Angehöriger,
- Aktivierung und soziale Betreuung.
Diese Leistungen können über den Entlastungsbetrag der Pflegekassen finanziert werden. Wir beraten Sie gerne, wie Sie diesen sinnvoll nutzen können.
Wir sind für Sie da
Pflege ist Vertrauenssache. Mit unseren Beratungsbesuchen nach §37.3 und unseren Unterstützungsangeboten nach §45 möchten wir Ihnen Sicherheit, Entlastung und fachliche Begleitung bieten – genau dort, wo Sie sie brauchen: bei Ihnen zu Hause.
Kontakten Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch alle Fragen rund um Pflege und Unterstützung.