Betreuung & Hauswirtschaft

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen unterstützen, zum Beispiel zur Sicherstellung einer Betreuung im Alltag oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags.Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulantgepflegt werden, erhalten einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.

Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Er kann zur (Ko-)Finanzierung einer teilstationären Tages- oder Nachtpflege, einer vorübergehenden vollstationären Kurzzeitpflege oder von Leistungen ambulanter Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) verwendet werden. Außerdem kann er für Leistungen durch nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt, er wird mit den anderen Leistungsansprüchen also nicht verrechnet. Nicht (vollständig) ausgeschöpfte Beträge können innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in die Folgemonate bzw. am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbrauchte Beträge können in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Hauswirtschaftliche Hilfen

Neben pflegerischen Leistungen bietet VICA auch hauswirtschaftliche Leistungen an. Zu den hauswirtschaftlichen Leistungen gehören zum Beispiel:

  • Einkaufen
  • Zubereiten von Speisen
  • Reinigen der Wohnung

Die Preise dieser Leistungen sind in der Berechnungsgrundlage mit den Kostenträgern festgelegt und können bei Einstufung in einen Pflegegrad über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Wir beraten Sie gerne, unverbindlich und kostenlos.