Grundpflege
Ein Teilbereich unserer Leistungen ist die vollständige oder teilweise Übernahme der Grundpflege. Zur Grundpflege gehören insbesondere Tätigkeiten, die erbracht werden müssen, wenn durch Krankheit oder Alter Körperfunktionen eingeschränkt sind. Die Übernahme der Grundpflege ist eine höchst intime Tätigkeit, die viel Sensibilität erfordert, da sie direkt am Menschen durchgeführt wird. Wir gehen daher im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne auf ihre individuellen Gewohnheiten und Wünsche ein.
Leistungen der Grundpflege können bei vorliegendem Pflegegrad über den Leistungskatalog der Pflegeversicherung abgerechnet werden. Liegt kein Pflegegrad vor, werden die Kosten privat in Rechnung gestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass das Sozialamt diese Leistungen finanziert.
Behandlungspflege
Behandlungspflegen sind medizinisch notwendige und vom Arzt verordnete Tätigkeiten, die eine Krankheit lindern, einer Krankheit vorbeugen oder zur Gesundung beitragen.
Die ärztlichen Verordnungen müssen von der Krankenkasse genehmigt werden.
Die durchgeführten Leistungen werden dann direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Zur Behandlungspflege gehören z.B.:
- kontrollierte Verabreichung von Medikamenten
- Stellen von Medikamenten im Wochenspender
- Injektionen
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Klasse 2
- Einläufe
- Verbandswechsel
- Katheterisierung
- Stomaversorgung
- Infusionstherapie
Es werden für ärztlich verordnete Behandlungspflegen Zuzahlungen in Höhe von 10% des Leistungsbetrages und 10 € pro Verordnung von Ihrer Krankenkasse berechnet. Die Zuzahlungspflicht für Behandlungspflegen ist jedoch auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt.
Was bedeuten die Änderungen 2026 im Pflegealltag?
Gesetze sind das eine – entscheidend ist, was bei Ihnen ankommt.
Für die Pflege zu Hause:
Die Leistungen der Pflegekasse bleiben 2026 gleich, es gibt also kein zusätzliches Geld. Durch das neue BEEP-Gesetz können aber einige Hilfen leichter genutzt werden – zum Beispiel Präventionsangebote, digitale Pflegeanwendungen und etwas weniger Bürokratie. Wer sich beraten lässt und aktiv nachfragt, kann hier mehr aus den bestehenden Möglichkeiten herausholen.
Für pflegende Angehörige:
Es gibt etwas weniger Pflichttermine bei den Beratungseinsätzen (Wir raten allen Pflegebedürftigen, die Intervalle der Beratungsbesuche auch bei Pflegegrad 4 und 5 beizubehalten, um jederzeit gut beraten zu sein) und klarere Regeln bei der Verhinderungspflege. Das macht die Planung von Auszeiten übersichtlicher, ersetzt aber nicht die oft hohe Belastung im Alltag.
Für Menschen im Pflegeheim:
Die Eigenanteile bleiben ein großes Problem. Die Leistungen steigen nicht weiter, die Kosten oft schon. Die wirklich großen Antworten auf diese Frage werden erst von der großen Pflegereform erwartet – 2026 ist in diesem Punkt eher ein Übergangsjahr.
Es bewegt sich viel – aber reicht es am Ende?
Schaut man auf die letzten zwei Jahre, hat sich in der Pflege tatsächlich einiges getan:
2024 und 2025 wurden die Leistungen der Pflegekasse angehoben (Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag). Das hilft, aber viele Familien merken: Die höheren Kosten im Alltag fressen einen Teil der Entlastung wieder auf.
Mit neuen Gesetzen wie BEEP kommen konkrete Änderungen im Alltag: weniger Pflichttermine beim Beratungseinsatz, klarere Fristen bei der Verhinderungspflege, erste Schritte zu weniger Bürokratie und mehr Prävention bzw. digitalen Hilfen.
Für das kommende Jahr gilt:
2026 wird finanziell eher ein „Stabilitätsjahr“: Die bekannten Leistungsbeträge bleiben voraussichtlich gleich, große zusätzliche Entlastungen sind nicht in Sicht.
Im Hintergrund laufen die Arbeiten an der großen Pflegereform, die die Fragen Finanzierung, Eigenanteile im Heim und Entlastung Angehöriger langfristig lösen soll – nur stehen die endgültigen Antworten noch aus.
Kurz gesagt:
Es tut sich viel – aber ob das reicht, bleibt offen.
Deshalb ist es für Angehörige wichtig, nicht nur auf die nächste Reform zu warten, sondern die bestehenden Möglichkeiten schon jetzt konsequent zu nutzen: Pflegegrad-Leistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, ambulante Dienste, Hausnotruf und gute Beratung.
Wenn Sie überlegen, welche Unterstützung im Alltag für Ihre Angehörigen sinnvoll sein könnte, informieren wir Sie gern über die Möglichkeiten zu Hause.
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Der Pflegeleistungs-Helfer
Vom Bundesministerium für Gesundheit
Leistungsbeträge 2026
Es gelten folgende Beiträge für Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach den ermittelten Pflegegraden.
Publikationen zur Pflege vom Bundesministerium für Gesundheit
Wer einen Angehörigen pflegt oder selbst Pflege benötigt, ist oft auf fremde Hilfe angewiesen. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung sind dabei eine wichtige Unterstützung für die Betroffenen. Damit Sie einen genauen Überblick erhalten, was Sie in Anspruch nehmen können, sind in dieser Broschüre alle wichtigen Leistungen der Pflegeversicherung kompakt zusammengefasst.
Wer sich entscheidet, einen an Demenz erkrankten Angehörigen zu pflegen, stellt sich einer großen Herausforderung. Die vorliegende Broschüre erläutert nach einem kurzen Blick auf das Krankheitsbild Demenz, wie Ihnen die Pflegestärkungsgesetze bei der Betreuung Ihres von einer Demenz betroffenen Angehörigen helfen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen und wie Sie Hilfe beim Helfen erhalten können.
Die deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. hat ebenfalls sehr gute Informationen zu verschiedenen Themen. Auf unten stehenden Link erhalten Sie viele Informationen über das Krankheitsbild Demenz und weitere Inhalte.
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. – Informationsblätter
Der Flyer „Pflegebedürftig. Was nun?“ hilft bei den ersten Schritten im Pflegefall. Er gibt Informationen und einen ersten Überblick über die Ansprechpartner und die verschiedenen Pflegegrade.


