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Ein Teilbereich unserer Leistungen ist die vollständige oder teilweise Übernahme der Grundpflege.
Zur Grundpflege gehören insbesondere Tätigkeiten, die erbracht werden müssen, wenn durch Krankheit oder Alter Körperfunktionen eingeschränkt sind. Die Übernahme der Grundpflege ist eine höchst intime Tätigkeit, die viel Sensibilität erfordert, da sie direkt am Menschen durchgeführt wird. Wir gehen daher im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne auf ihre individuellen Gewohnheiten und Wünsche ein.
Leistungen der Grundpflege können bei vorliegender Pflegestufe Über den Leistungskatalog der Pflegeversicherung abgerechnet werden. Liegt keine Pflegestufe vor, werden die Kosten privat in Rechnung gestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass das Sozialamt diese Leistungen finanziert.
Flyer zur Alten- und Krankenpflege (PDF-Datei)

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