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Behandlungspflegen sind medizinisch notwendige und vom Arzt verordnete Tätigkeiten, die eine Krankheit lindern, einer Krankheit vorbeugen oder zur Gesundung beitragen.
Die ärztlichen Verordnungen müssen von der Krankenkasse genehmigt werden.
Die durchgeführten Leistungen werden dann direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Zur Behandlungspflege gehören z.B.:
Ab dem 01.01.2004 werden für ärztlich verordnete Behandlungspflegen Zuzahlungen in Höhe von 10% des Leistungsbetrages und 10 € pro Verordnung von Ihrer Krankenkasse berechnet. Die Zuzahlungspflicht für Behandlungspflegen ist jedoch auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt.

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