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Wenn Pflegebedürftige Pflegegeld beziehen und von Angehörigen ohne Unterstützung eines Pflegedienstes gepflegt werden, verpflichtet sie das Pflegeversicherungsgesetz in regelmäßigen Abständen einen für sie kostenfreien Pflegeeinsatz (Beratungseinsatz) durch einen zugelassenen Pflegedienst abzurufen. Diese Beratungsbesuche dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege.
Bei Pflegestufe I und II muss der Beratungseinsatz mindestens einmal halbjährlich, bei Pflegestufe III mindestens einmal vierteljährlich durchgeführt werden.
Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz können seit Einführung des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes diese Beratungsbesuche zweimal im oben genannten Zeitraum in Anspruch nehmen.
Seit dem 1. Juli 2008 können auch Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die noch nicht die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllen, einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. In diesen Fällen kann die Beratung von einem zugelassenen Pflegedienst, durchgeführt werden.
Bei diesen Terminen werden die Pflegenden von den Pflegefachkräften umfassend beraten. Bei Pflegeproblemen wird gemeinsam überlegt, wie Abhilfe geschaffen werden kann. Außerdem gibt die Pflegefachkraft Hinweise auf weitergehende Hilfen, z.B. Möglichkeiten der Entlastung bei Überforderung der Pflegeperson.
Am Ende des Beratungsbesuches stellt die Pflegefachkraft eine Bescheinigung über die Durchführung des Beratungsgespräches aus, mit der wichtige Informationen, z. B. Veränderungen der Pflegesituation, notwendige Hilfsmittel usw. an die Pflegekasse weitergeleitet werden. Eine Kopie des Berichtes erhält der Pflegebedürftige.
Wenn Sie die Beratungseinsätze durch VICA durchführen lassen möchten, rufen Sie uns an. Wir kümmern uns um alle weiteren Formalitäten und stimmen einen Termin mit Ihnen ab.
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